— Vertragsbedingungen
Jeder neue Anbieter erhält bei der Registrierung auf LaLuz.world eine einmalige kostenlose Probezeit von vier (4) Wochen.
Während dieser Probezeit kann die Mitgliedschaft jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet und das Anbieterprofil gelöscht werden.
Wird die Mitgliedschaft innerhalb der Probezeit beendet, entstehen keine Mitgliedschaftskosten.
Die kostenlose Probezeit kann je Anbieter beziehungsweise Unternehmen nur einmal in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf eine erneute kostenlose Probezeit besteht nicht.
Erfolgt innerhalb der Probezeit keine Kündigung, beginnt nach Ablauf der vier Wochen automatisch die kostenpflichtige Mitgliedschaft des gewählten Mitgliedschaftspakets.
Mit Beginn der kostenpflichtigen Mitgliedschaft wird der entsprechende Mitgliedsbeitrag fällig.
Die Mitgliedschaft wird für die bei der Buchung ausgewählte Vertragslaufzeit abgeschlossen.
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit zu den zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Konditionen des ursprünglich abgeschlossenen Mitgliedschaftspakets.
Kostenlose oder vergünstigte Upgrades, die im Rahmen von Empfehlungs-, Bonus- oder Sonderaktionen gewährt werden, verändern weder die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit noch das ursprünglich abgeschlossene Mitgliedschaftspaket.
Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Kündigung bedarf der Textform.
Sie kann per E-Mail an die von LaLuz.world angegebene Kontaktadresse oder über eine hierfür vorgesehene Funktion innerhalb des Mitgliederbereichs erfolgen.
Für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung bei LaLuz.world maßgeblich.
Kostenlose Mitgliedschaftszeiten, Upgrades oder sonstige Vorteile, die im Rahmen von Empfehlungs-, Bonus- oder Sonderaktionen gewährt werden, richten sich nach den jeweils gültigen Aktionsbedingungen.
Gewährte Aktionsvorteile verändern weder die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit noch das ursprünglich abgeschlossene Mitgliedschaftspaket, sofern in der jeweiligen Aktion nichts anderes ausdrücklich geregelt ist.
Die gesetzlichen Rechte der Vertragsparteien bleiben von diesen Regelungen unberührt, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen Anwendung finden.